HHG Haus, Hof & Garten-Service Heinz                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              HHG-Service Heinz   

3, 2, 1 hier kommt Heinz ...                                               Ihr Haus, Hof & Garten-Service

Leistungen

Unser Leistungsspektrum ist vielschichtig, neben dem klassischen HAUSMEISTERSERVICE* bieten wir zusätzliche Dienstleistungen an:

Abfallentsorgung (Grünschnitt, Sperrmüll etc.)

Entrümpelung (Haushaltsauflösung etc.)

Grünanlagenpflege (Rasen mähen/mulchen/lüften, Heckenschnitt, Baumpflege bis ca. 3 m, Grabpflege etc.)

Homesitting (kein Sicherheitsdienst)

Raumausstattung (Tapezieren, Möbelaufbau/-abbau etc.)

Reinigungsarbeiten (Außenreinigung)

Winterdienst Saison 2022/2023 erfolgt nur in Wetzlar und noch bei bestehenden Kunden (gem. Gemeindeverordnung, incl. Versicherung etc.)  -    

            Für die kommende Winter-Saison 2023/2024 haben wir 

keine Kapazitäten mehr frei !!!

Für alle, die jetzt noch einen Winterdienst suchen, sei gesagt, dass wird in den seltensten Fällen noch klappen! Winterdienst fragt man antizyklisch an und nicht erst wenn der Winter schon vor der Tür steht und anklopft!




Sonstige  Dienstleistung (Einkaufsservice, Abholservice/Aufbau Kleinmöbel etc.)

Es kann zur Verzögerungen in der Erledigung der Einzelaufträge kommen, neue Einzelaufträge haben bis zur zwei Wochen Vorlaufzeit!

Daueraufträge sind davon nicht betroffen !!   

Die v.g. Leistungen sind nur ein Auszug aus unserem Dienstleistungsangebot, sollte etwas fehlen - sprechen Sie uns ruhig an!

 *) HAUSMEISTERSERVICE:

Die Hausmeister- bzw. Hausmeisterservice Tätigkeit wird bezeichnet als Verrichtung von Arbeiten, die mehr praktisch, technischer Natur sind und den bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Benutzung des Grundstücks und des Gebäudes gewährleisten sollen (AG Bremen, Urteil vom 22.11.1983, Az.: 7 C 275/83, WM 1984, 167; AG Dortmund, Urteil vom 20.02.1996, Az.: 125 C 13154/95, WM 1996, 561).  

Ein Hausmeister/-service ist vom Hauseigentümer beauftragt, für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. Technische und organisatorische Funktionen auszuüben. Privat-, Wohn- oder Bürohaus brauchen rundum Pflege - die Kosten sollen aber minimiert werden. Zuverlässige Wartung, schnelle Problemlösung sind im Interesse von Eigentümer, Vermieter und Mieter. Eine Reihe von Dienstleistungen rund ums Gebäude sollen Werterhaltung, Wohnwert und Funktion gleichermaßen sichern. Büroreinigung bis Parkplatzpflege, Kleinreparatur bis zu Sanierungsarbeiten, Durch Beauftragung eines Hausmeisterservice erhalten Sie alles aus einer Hand und sparen an den Kosten.  

Ein Hausmeisterservice kann jedoch nicht einen ordentlichen Handwerksmeister-betrieb ersetzen, sondern ergänzt diesen, da wir nur gewisse Arbeiten und Dienstleistungen ausüben dürfen. Für diese Arbeiten, die wir aufgrund der zulassungspflichtigen Handwerksordnung nicht ausführen dürfen, können wir Ihnen uns bekannte Handwerksmeisterbetriebe vermitteln.

 

Wir übernehmen für Sie alle umlagefähigen Arbeiten z.B. im vermieteten Objekt :

· Annahme, Weiterleitung, sonstige Erledigung von Anzeigen der Mieter über erforderliche Reparaturen, Entrümpelung

· Behebung kleinerer Schäden (Haustechnik)

· Grünanlagenpflege (Gartenpflege)

· Hausreinigung (Unterhaltsreinigung), Gehweg-, Parkflächen-, Hofreinigung

· Winterdienst (Einschränkungen s. o)

·  uvm.

Beschränkt sich die Tätigkeit des Hausmeisterservice auf die vorgenannten Bereiche, sind die dadurch entstandenen Kosten in voller Höhe als Betriebskosten umlagefähig  (AG Neumünster, Urteil vom 03.03.1994, Az.: 22 C 970/93, WM 1994, 284).  Kosten für Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistungen:  Wenn Sie ein Dienstleistungsunternehmen oder eine andere Person mit dem Schneeräumen beauftragen, weil Sie diese Arbeiten nicht selbst ausführen können oder möchten, handelt es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen (FG Berlin/Brandenburg, Urt. v. 23.08.2012, Az. 13 K 13287/10). Die Lohnkosten dafür können Sie bis zu einer Grenze von 4.000 Euro im Jahr direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Das gilt selbst beim Schneeräumen auf öffentlichen Gehwegen. Obwohl diese nicht zum Grundstück gehören, ist die Dienstleistung dennoch haushaltsnah (BFH, Urteil vom 20.03.2014, Az. VI R 55/12). 

Für alle Kunden gilt für unsere Dienstleistungen jedoch:   

Neben der Aufsplittung von Lohn- und Materialkosten auf der Rechnung ist es für eine steuerliche Förderung weiterhin wichtig, dass die Leistungen per Banküberweisung bezahlt und die Rechnung sowie der Kontoauszug beim Finanzamt vorgelegt werden muss. 








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